Menschenrechte brauchen Stärke: KAB kritisiert EU-Abschwächung des Lieferkettengesetzes

Köln: 14. November 2025: Die Katholische Arbeitnehmer-Bewegung Deutschlands (KAB) zeigt sich über den gestrigen EU-Beschluss zu den Sorgfaltspflichten in den Lieferketten enttäuscht.

Im Gegensatz zum Beschluss des KAB-Bundesausschusses vom 8. November 2025 „Für ein wirksames Lieferkettengesetz! – Umweltschutz, Menschen- und Arbeitnehmerrechte stärken“ findet mit dem EU-Beschluss eine deutliche Verwässerung des so genannten europäischen Lieferkettengesetzes statt. Der KAB-Beschluss fordert verstärkte Transparenz, Pflichten entlang der gesamten Wertschöpfungskette, gerechte Löhne und wirksame Sanktionen. Sarah Prenger, Bundesvorsitzende der KAB, betont: „Alle Unternehmen tragen Verantwortung entsprechend ihrer Einflussmöglichkeiten. Von vornherein nur noch sehr große Unternehmen zu menschenrechtlicher Sorgfalt zu verpflichten, ist ignorant gegenüber den Handlungsmöglichkeiten aller Unternehmen. Zudem ist es ignorant gegenüber dem Schutz der Menschenrechte weltweit.“

Insgesamt hat das europäische Parlament mit seinem Abstimmungsverhalten eine großartige Chance vertan: Die Chance, dass es in dieser Weltwirtschaft nicht nur um kurzfristige, monetäre Gewinne geht. Die Chance, dass die Sorge um Menschenrechte und Nachhaltigkeit nicht zum Wettbewerbs-Nachteil werden. Das Gesetzesverfahren soll bis Ende 2025 abgeschlossen sein. Die KAB appelliert an alle Entscheidungsträger:innen, diese Chance nicht ungenutzt zu lassen.

 

Der Beschluss der KAB ist hier abrufbar. 

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