„Den Sonntag schützen“ - KAB Augsburg lehnt neues Bayerisches Ladenschlussgesetz ab
Die bayerische Staatsregierung plant am 11.Juli 2025 die zweite Lesung des Bayerischen Ladenschlussgesetzes (BayLadSchlG) im Münchner Landtag. Die KAB (Katholische Arbeitnehmer Bewegung) der Diözese Augsburg aber lehnt gemeinsam mit der „Allianz für den freien Sonntag“ in Bayern und vielen sozialen und kulturellen Organisationen das geplante Gesetz rundum ab, denn es führt zu mehr Sonntagsöffnungen, zu mehr Sonntagsarbeit und mehr Nachtarbeit.
Der KAB-Diözesanvorsitzende Erwin Helmer erklärt: “Das Gesetz öffnet Tür und Tor für mehr Sonntagsöffnungen und belastet die Beschäftigten im Handel noch mehr als es schon geschieht. Wir lehnen sowohl eine Ausweitung der geplanten Sonntagsöffnungen und mehr Sonntagsarbeit durch digitale Kleinstsupermärkte als auch durch neue Sonntagsöffnungen in Tourismus-, Ausflugs- oder Wallfahrtsorten ab! Und wir akzeptieren keine Ausweitung der Sonntagöffnungen an verkaufsoffenen Sonntagen. Genau das aber erlaubt das geplante Gesetz.“ Die KAB-Vorsitzende Brigitte Mörz ergänzt: „Mehr ungesunde Abend- und Nachtarbeit in Handelsgeschäften, Logistik- und Reinigungsfirmen und in sicherheitsrelevanten Berufen kommt für uns nicht in Frage. Vor allem die Familien der Beschäftigten im Handel würden noch mehr belastet. Dies trifft vor allem Frauen.“
Die KAB unterstützt stattdessen Pläne und Maßnahmen für eine vernünftige Nahversorgung der Bevölkerung vor allem in den kleinen Orten und Dörfern Bayerns. Diese brauchen eine Gemeindeplanung, die das Leben auf dem Land verbessert und Gemeinschaft fördert. Bürgerprojekte und kleine Verkaufsstellen, verbunden mit Treffpunkten und Initiativen, die auch ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen einschließen, braucht es dringend. Der KAB sagt: „Sonntagsschutz ist Menschenschutz. Deshalb lehnen wir das geplante Bayerische Ladenschlussgesetz ab. Es darf keine Erweiterung der Sonntagsöffnungen geben. Jetzt nicht und in Zukunft nicht. Denn, so sagen die Kirchen, Ohne Sonntag gibt es nur Werktage! Und wer kann das wollen?“
Unsere Position als KAB im Einzelnen:
Kleinstsupermärkte …
Kleinstsupermärkte dürfen künftig auch an Sonn- und Feiertagen öffnen. Die Annahme, dass diese Läden ohne Personal am Sonntag zurechtkommen, wird durch die Praxis widerlegt. Denn Reinigungsarbeiten, Reparaturen an Automaten, Überwachung durch Sicherheitsdienste und Vieles mehr findet an Sonntagen statt. Von „Sonntagsruhe“ kann also keine Rede mehr sein.
Viele neue Tourismusorte
An bis zu 40 Sonntagen im Jahr dürfen verschiedene Geschäfte öffnen, wenn die Kommune/Stadt beschließt, ein Tourismusort, ein Ausflugsort oder ein Wallfahrtsort zu sein. Bisher musste das Arbeits- und Sozialministerium die entsprechenden Anträge überprüfen und genehmigen. Wir rechnen mit einer deutlichen Ausweitung unnötiger Sonntagsöffnungen.
Verkaufsoffene Sonntage erleichtern?
Bis zu vier verkaufsoffene Sonn- und Feiertage pro Kommune oder Stadt können pro Jahr in kommunalen Rechtsverordnungen geregelt werden. Allerdings will die bayerische Staatsregierung diese „Vermutung“ in das Gesetz einbauen: „Der Zusammenhang zwischen Anlass und Ladenöffnung wird vermutet“. Vor Gericht muss aber immer ein klarer „Sachgrund“ benannt werden, der eine Ausnahme vom Sonntagsarbeitsverbot ermöglichen könnte. Das hat die Rechtsprechung der vergangenen Jahre bestätigt.
Bis zu 12 Nachtöffnungen im Handel -Gefahr für Frauen
Künftig sollen bis zu acht gemeindeweite verkaufsoffene Nächte und zusätzlich bis zu vier verkaufsoffene Nächte in einzelnen Handelsgeschäften pro Stadt oder Kommune möglich werden. Für die Beschäftigten im Handel und deren Familien bringt diese Regelung neue Belastungen mit sich. Spät in der Nacht müssen noch Verkaufsarbeiten, Reinigungsarbeiten und Vorbereitungen für den kommenden Tag getätigt werden. Und der Nachhauseweg in der Nacht birgt Gefahren, nicht nur für Frauen.